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Natur- und Landschaftsschutz

Der Naturschutz und der Landschaftsschutz haben in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren insbesondere durch den Einfluss des europäischen Rechtes an Bedeutung gewonnen. Die enorm angewachsenen Anforderungen spielen bei der Errichtung und dem Betrieb sowie bei Änderungen von industriellen Anlagen und der Realisierung von Bauvorhaben eine große Rolle.

Investor oder Betreiber industrieller und gewerblicher Anlagen müssen einer Vielzahl von naturschutzrechtlichen Bestimmungen gerecht werden. Zur Entlastung Ihres Unternehmens bieten wir Ihnen in Ihrem Planungsvorhaben unsere volle Unterstützung an.

Unsere Leistungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz

  • Projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie allgemeine und standortbezogene Vorprüfungen im Einzelfall als Instrumente nationaler und europäischer Umweltpolitik
  • FFH-Verträglichkeitsprüfungen zur Überprüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit den Erhaltungszielen eines FFH-Gebietes und/oder eines europäischen Vogelschutzgebietes
  • Ermittlung artenschutzrechtlicher Relevanz im Hinblick auf die Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG
  • Beratung in allen Fragen der Eingriffsregelung und Erarbeitung von ökonomisch und ökologisch effizienten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Erstellen von Landschaftspflegerischen Begleitplänen und Grünordnungsplänen als planerische Instrumente der Eingriffsregelung auf der Ebene der Genehmigungsplanung
  • Erstellung von Umweltberichten gemäß § 2a BauGB

Ihr/e Ansprechpartner/in

Foto von Eva Hörl
Eva Hörl
Eva Hörl

Dipl.-Geographin
Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich