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Sicherheitsfachkraft
Der Arbeitgeber ist durch das Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG) dazu verpflichtet, während der Arbeit für
die Sicherheit und Gesundheit aller in seinem Betrieb
beschäftigten Arbeitnehmer zu sorgen. Hierzu sind
neben den Betriebsärzten auch Sicherheitsfachkräfte
(FaSi) zu seiner Unterstützung und Beratung zu bestellen.
Eine solche sicherheitstechnische Betreuung ist für
alle Betriebe, also auch für mittlere und kleine
Betriebe, erforderlich.
Das Büro U-V-M übernimmt für Sie diese
Aufgabe als externe Sicherheitsfachkraft. Wir unterstützen
Sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung
in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich
der sicherheitstechnischen Gestaltung der Arbeit.
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SiGe-Koordination
Nach der neuen Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (BaustellV) vom 01. Juli 1998 hat der Bauherr
die oberste Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung
der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen. Auf
Baustellen, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber
tätig sind, ist der Bauherr verpflichtet, einen oder mehrere
SiGe-Koordinatoren zu bestellen.
Das Büro U-V-M übernimmt fü Sie die Koordination
ihres Bauvorhabens. Wir beraten Sie ausführlich im Vorfeld
der Baumaßnahme in allen sicherheitstechnischen Belangen,
planen und überwachen Ihr Bauvorhaben.
Eine gut koordinierte und sicher ausgeführte Baumaßnahme
weist immer eine höhere Qualität und geringere Bauzeiten
auf, was letztendlich zu einer deutlichen Kostenreduzierung
führt.
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