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Managementsysteme
Betrieblicher Umweltschutz nimmt einen immer größeren
Stellenwert im betrieblichen Alltag ein. Die Entwicklungen
im Bereich der diversen Zertifizierungs- und Managementnormen
(DIN 14001, EMAS II) bestätigen dies. Ziel dieser
Managementsysteme ist die kontinuierliche Verbesserung
der Qualität des betrieblichen Umweltschutzes und
damit der Ökobilanz des Unternehmens. Für Unternehmen,
die sich zur Implementierung eines Umweltmanagementsystems
entschieden haben, sind Regelwerke zur Erleichterung bei
der Durchführung von Genehmigungsverfahren sowie
bei behördlichen Kontrollen in Arbeit.
Auch wenn Sie sich nicht zur Durchführung eines
Managementsystems nach der DIN 14001 oder EMAS II entschieden
haben, ist eine kontinuierliche Dokumentation der umweltrelevanten
Betriebsvorgänge als betriebliches Umweltinformationssystem,
in deren Folge Verbesserungsprozesse und Prozessoptimierungen
erst konsequent realisiert werden können, sinnvoll.
Das Büro U-V-M unterstützt Sie beim Aufbau
der Erfassungs- und Dokumentationssysteme, begleitet Ihr
Unternehmen beim Aufbau und bei der Implementierung des
Managementsystems, führt Sie durch die Zertifizierungsaudits
und betreut und begleitet Sie auch nach Integration des
Managementsystems in Ihrem Unternehmen. Sich hieraus ergebende
Verbesserungspotenziale werden von uns ermittelt und analysiert.
Betriebsbeauftragte
Zur Erüllung von Umweltschutzaufgaben in Unternehmen
hat der Gesetzgeber die Position des "Betriebsbeauftragten"
geschaffen, der gegenüber der Geschäftsleitung
eines Unternehmens überwiegend beratende Funktionen
ausübt.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines
Betriebsbeauftragten nach dem Immissionsschutz-, dem Wasser-
und dem Abfallrecht gehen immer mehr Unternehmen angesichts
der komplexen Umweltgesetzgebung dazu über, qualifizierte
Betriebsbeauftragte zur Erfüllung von genehmigungsrechtlichen
Auflagen und für unternehmensinterne Beratungs- und
Leitungsfunktionen im Umweltbereich einzusetzen.
Neben Betriebsangehörigen können diese Aufgaben
und Funktionen auch externe Betriebsbeauftragte mit entsprechender
Qualifikation übernehmen. Betriebsbeauftragte sind
gesetzlich zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
Insbesondere für kleine und mittelständische
Unternehmen kann diese externe Gestellung die attraktivere
und wirtschaftlichere Lösung darstellen.
Das Büro U-V-M übernimmt für Sie die Aufgaben
der Betriebsbeauftragten mit der gesetzlich vorgeschriebenen
Qualifikation in den Bereichen
GEWÄSSERSCHUTZ - ABFALL - IMMISSIONSSCHUTZ -
BRANDSCHUTZ
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